Wir leiten unsere Gemeinde gemeinsam im Team: Das Presbyterium als gewähltes Leitungsgremium in Beratung mit situativ geladenen und ständigen Gästen.
Die amtierenden Presbyter sind in der Legislaturperiode 2020-2024 sind: Alexander Dinges, Renate Grünhäuser, Nils Gilles, Ruth Fischer, Katharina Hassert, Heike Loosen, Ulrike Müller-Mades, Sebastian Neumann, Matthias Richter, Martin Rinas, Frank Schnelle, Helene Weiss, Pfarrerin Dr. Anke Wiedekind.
Wir haben beschlossen, dass der Vorsitz in dieser Legislaturperiode ehrenamtlich besetzt wird und jährlich rotiert. Der Vorsitzende im Jahr 2020 war Alexander Dinges. Im Jahr 2021 hat Heike Loosen übernommen. 2022 hat sie das Steuer an Katharina Hassert weitergegeben. Im letzten Jahr der Legislaturperiode wird das Presbyterium von Sebastian Neumann geleitet. Das Kirchmeisteramt wird von Frank Schnelle ausgeübt. Er wird vertreten von Martin Rinas. Der Vorsitzende des Bauauschusses ist ebenfalls Frank Schnelle. Den Vorsitz im Finanzausschuss hat Ute Schmitt übernommen.
Unsere Landeskirche, der wir angehören, die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR), ist presbyterial-synodal geordnet, mit anderen Worten: Nicht nur Geistliche sind befugt, die Gemeinde zu leiten, sondern grundsätzlich alle Getauften. Presbyterinnen und Presbyter bestimmen gemeinsam mit den Pfarrerinnen und Pfarrern die Prioritäten und Aufgaben der Kirchengemeinde, sie entscheiden über die Finanzen und das Personal. So gibt das Presbyterium seiner Gemeinde Gesicht – auch in geistlicher Hinsicht. Beispielsweise entscheidet das Presbyterium über die Gottesdienstordnung seiner Gemeinde. Das Presbyterium ist kein Aufsichtsrat oder Kuratorium, sondern ein Leitungsgremium. Seine Entscheidungen orientiert es immer auch an geistlichen Kriterien. Unsere Gemeinde hat 10 gewählte Presbyter plus eine Mitarbeiterpresbyterin und einen Jugendpresbyter, der/die Pfarrer*In gehören von Amtswegen dem Presbyterium mit an.
Wer darf wählen?
Anders als im politischen Wahlrecht sind für eine Presbyteriumswahl schon die jeweiligen Mitglieder einer Kirchengemeinde wahlberechtigt, die am Wahltag konfirmiert oder mindestens 16 Jahre sind. Weitere Informationen zum Presbyteriumswahlrecht finden Sie auf der Homepage unserer Landeskirche.