Leitung

Wir leiten unsere Gemeinde gemeinsam im Team: Das Presbyterium als gewähltes Leitungsgremium in Beratung mit situativ geladenen und ständigen Gästen.

Die amtierenden Presbyter sind in der Legislaturperiode 2020-2024: Alexander Dinges, Renate Grünhäuser, Ruth Fischer, Robin Haber, Katharina Hassert, Heike Loosen, Ulrike Müller-Mades, Matthias Richter, Martin Rinas, Frank Schnelle, Helene Weiss und qua Amt Pfarrerin Dr. Anke Wiedekind sowie Timo Schmaranzer (gemeinsames pastorales Amt). Nils Gilles ist Jugendpresbyter. Ständige Gäste sind: Becca Schmaranzer sowie ein-zwei Mitglieder der Jugendgemeindeleitung.

Wir haben beschlossen, dass der Vorsitz in dieser Legislaturperiode ehrenamtlich besetzt wird und jährlich rotiert. Die Vorsitzende bis zum Ende der Legislaturperiode ist Heike Loosen. Das Kirchmeisteramt wird von Frank Schnelle ausgeübt. Er wird vertreten von Martin Rinas. Der Vorsitzende des Bauauschusses ist ebenfalls Frank Schnelle.

Unsere Landeskirche, die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR), ist presbyterial-synodal geordnet, mit anderen Worten: Nicht nur Geistliche sind befugt, die Gemeinde zu leiten, sondern grundsätzlich alle Getauften. Presbyterinnen und Presbyter bestimmen gemeinsam mit den Pfarrerinnen und Pfarrern die Prioritäten und Aufgaben der Kirchengemeinde, sie entscheiden über die Finanzen und das Personal. So gibt das Presbyterium seiner Gemeinde Gesicht – auch in geistlicher Hinsicht. Beispielsweise entscheidet das Presbyterium über die Gottesdienstordnung seiner Gemeinde. Das Presbyterium ist kein Aufsichtsrat oder Kuratorium, sondern ein Leitungsgremium. Seine Entscheidungen orientiert es immer auch an geistlichen Kriterien. Unsere Gemeinde hat 10  gewählte Presbyter plus eine Mitarbeiterpresbyterin und einen Jugendpresbyter, der/die Pfarrer*In gehören von Amtswegen dem Presbyterium mit an.

  • Wer darf wählen?
  • Wer darf gewählt werden?

Anders als im politischen Wahlrecht sind für eine Presbyteriumswahl schon die jeweiligen Mitglieder einer Kirchengemeinde wahlberechtigt, die am Wahltag konfirmiert oder mindestens 16 Jahre sind. Weitere Informationen zum Presbyteriumswahlrecht finden Sie auf der Homepage unserer Landeskirche.

Wer für das Amt des Presbyteriums in unserer Gemeinde kandidieren möchte, muss zunächst unserer Gemeinde angehören. Das Presbyteramt ist altersmäßig beschränkt: Die Kandidierenden müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bis zum 75. Lebensjahr darf man als Presbyter noch kandidieren und das Amt bis zum Ende der Wahlperiode wahrnehmen. Es gibt noch eine dritte Voraussetzung, die eher inhaltlicher Natur ist: Die Kirchenordnung bestimmt, dass Presbyterinnen und Presbyter „zur Leitung und zum Aufbau der Kirchengemeinde geeignet“ sein müssen. Als geeignet gelten Menschen, die nicht Einzelinteressen, sondern alle Kirchenmitglieder im Blick haben, die gut kollegial handeln können, die Erfahrung im gemeindlichen Leben besitzen. Wer tragfähige Visionen für das kirchliche Leben mitbringt oder Projekte in Gang zu bringen und umzusetzen weiß, gehört ebenso zu den geeigneten Menschen