Kircheneintritt und Umgemeindung

Ob man generell Kirchenmitglied ist oder nicht, merkt man an der Kirchensteuer. Doch zu welcher konkreten Gemeinde man tatsächlich gehört, ist vielen Menschen nicht bewusst. Die Zugehörigkeit zu einer Kirchengemeinde richtet sich nach dem ersten Wohnsitz. Das heißt, man wird als evangelisches Kirchenmitglied automatisch in die Kirchengemeinde eingemeindet, in der sich der erste Wohnsitz befindet.

Wie tritt man die Kirche ein oder wechselt die Gemeinde?

Manchmal ändern sich im Laufe des Lebens Umstände oder Perspektiven und man entscheidet, dass man wieder in die Kirche eintreten möchte oder dass man sogar in eine andere Gemeinde wechseln möchte. Z.B. weil der Glaube neu Bedeutung im eigenen Leben bekommt, weil sich wichtige Lebensfragen stellen, auf die man u.a. mit Hilfe der Kirche eine Antwort sucht, weil man sich in der Gemeinschaft einer Gemeinde beheimaten oder gemeinsam mit seinem Kind / seinen Kindern kirchliche Angebote wahrnehmen möchte.

Einen Kircheneintritt kann man bei jedem Pfarrer, beim Gemeindeamt oder einer Kircheneintrittsstelle vollziehen. Wer bereits zu einem früheren Zeitpunkt getauft wurde, ist mit den Kircheneintritt automatisch Mitglied der Gemeinde. Herzlich Willkommen!

Wer nicht getauft ist, kann das auch im Erwachsenenalter noch unkompliziert nachholen.

Wenn Sie sich umgemeinden lassen wollen, so kann dies über das zuständige Gemeindeamt erfolgen. In der Regel müssen beide Presbyterien Ihrem Wunsch zustimmen. Hier können Sie das Ummeldeformular zur Umgemeindung herunter laden und hier das Wiedereintrittsformular.

Zu unserer Kirchengemeinde dazuzugehören, ist ganz einfach.